Verwaltungsgericht Münster, 2022-12-07, 3 K 323/21.A

3 K 323/21.AVerwaltungsgericht07.12.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Münster — 3 K 323/21.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-12-07

Aktenzeichen: 3 K 323/21.A

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2022:1207.3K323.21A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 18. Januar 2021 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.