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1 L 701/22•Verwaltungsgericht Münster, 2022-09-23, 1 L 701/22
1 L 701/22Verwaltungsgericht23.09.2022
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Aufhebung der Genehmigung zum Betrieb einer Ersatzschule Zu der Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Genehmigung zum Betrieb einer Ersatzschule eigener Art wegen persönlicher Unzuverlässigkeit der handelnden Personen sowie mangelnder Gleichwertigkeit in Bezug auf öffentliche Schulen.
Entscheidungsdatum: 2022-09-23
Aktenzeichen: 1 L 701/22
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2022:0923.1L701.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: GG Art. 7 Abs. 4, Satz 3, SchulG NRW § 100 Abs. 6, SchulG NRW § 101 Abs. 1, SchulG NRW § 101 Abs. 5, SchulG NRW § 101 Abs. 6,; SchulG NRW § 102 Abs. 1, SchulG NRW § 104 Abs. 2, SchulG NRW § 104 Abs. 3, SchulG NRW § 104 Abs. 4,; Verordnung über die Ersatzschulen (EschVO) § 5, VwGO § 80 Abs. 5
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Aufhebung der Genehmigung zum Betrieb einer Ersatzschule
Zu der Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Genehmigung zum Betrieb einer Ersatzschule eigener Art wegen persönlicher Unzuverlässigkeit der handelnden Personen sowie mangelnder Gleichwertigkeit in Bezug auf öffentliche Schulen.
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 15.000 Euro festgesetzt.
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