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9 K 337/22•Verwaltungsgericht Münster, 2022-06-22, 9 K 337/22
9 K 337/22Verwaltungsgericht22.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-22
Aktenzeichen: 9 K 337/22
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2022:0622.9K337.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Die Erinnerung des Klägers vom 24. Mai 2022 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 10. Mai 2022 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei.
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