Verwaltungsgericht Münster, 2022-06-22, 9 K 337/22

9 K 337/22Verwaltungsgericht22.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Münster — 9 K 337/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-06-22

Aktenzeichen: 9 K 337/22

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2022:0622.9K337.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Tenor

Die Erinnerung des Klägers vom 24. Mai 2022 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 10. Mai 2022 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei.

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