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10 K 1310/22.A•Verwaltungsgericht Münster, 2022-06-03, 10 K 1310/22.A
10 K 1310/22.AVerwaltungsgericht03.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-03
Aktenzeichen: 10 K 1310/22.A
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2022:0603.10K1310.22A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 11.04.2022 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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