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5 K 1217/21•Verwaltungsgericht Münster, 2022-06-02, 5 K 1217/21
5 K 1217/21Verwaltungsgericht02.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-02
Aktenzeichen: 5 K 1217/21
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2022:0602.5K1217.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Der Bescheid des M. C. W. O. vom 8. April 2019 und dessen Widerspruchsbescheid vom 9. März 2021 werden aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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