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5 L 393/22.A•Verwaltungsgericht Münster, 2022-05-18, 5 L 393/22.A
5 L 393/22.AVerwaltungsgericht18.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-18
Aktenzeichen: 5 L 393/22.A
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2022:0518.5L393.22A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, der zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber dem Antragsteller bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens 5 K 1499/22.A nicht durchgeführt werden dürfen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Antragsgegnerin und der Antragsteller tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens je zur Hälfte.
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