Verwaltungsgericht Münster, 2022-05-18, 5 L 393/22.A

5 L 393/22.AVerwaltungsgericht18.05.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Münster — 5 L 393/22.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-05-18

Aktenzeichen: 5 L 393/22.A

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2022:0518.5L393.22A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Kammer

Tenor

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, der zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber dem Antragsteller bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens 5 K 1499/22.A nicht durchgeführt werden dürfen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragsgegnerin und der Antragsteller tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens je zur Hälfte.

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