Verwaltungsgericht Münster, 2022-05-13, 7 K 1553/21

7 K 1553/21Verwaltungsgericht13.05.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Münster — 7 K 1553/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-05-13

Aktenzeichen: 7 K 1553/21

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2022:0513.7K1553.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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