Verwaltungsgericht Münster, 2021-12-20, 10 K 2551/20

10 K 2551/20Verwaltungsgericht20.12.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Münster — 10 K 2551/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-12-20

Aktenzeichen: 10 K 2551/20

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2021:1220.10K2551.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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