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5 K 1412/20•Verwaltungsgericht Münster, 2021-12-09, 5 K 1412/20
5 K 1412/20Verwaltungsgericht09.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-09
Aktenzeichen: 5 K 1412/20
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2021:1209.5K1412.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Der Entlassungsbescheid der Beklagten vom 00.00.0000 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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