Verwaltungsgericht Münster, 2021-11-22, 20 L 811/21.O

20 L 811/21.OVerwaltungsgericht22.11.2021

Regest

Durchsuchungsbeschluss im Disziplinarrecht (hier: Verdacht auf fremden- und frauenfeindliches Gedankengut bei einem Polizeibeamten)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Münster — 20 L 811/21.O — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-11-22

Aktenzeichen: 20 L 811/21.O

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2021:1122.20L811.21O.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Kammer

Leitsätze

Durchsuchungsbeschluss im Disziplinarrecht (hier: Verdacht auf fremden- und frauenfeindliches Gedankengut bei einem Polizeibeamten)

Tenor

Es werden angeordnet:

  • zum Zwecke der Auffindung des von dem Antragsgegner genutzten Handys mit dem Anschluss +49 000 00000000 die Durchsuchung

  • der im Allein- oder Mitgewahrsam des Antragsgegners stehenden Wohnräume einschließlich sämtlicher Nebenräume in 0000 I. T. , L.-----weg 6

  • der von ihm genutzten Kraftfahrzeuge

  • der sich in den Räumlichkeiten der Spezialeinheiten der Polizei NRW, X. T1. 264, N. , befindlichen privaten Behältnisse

  • seiner Person

  • zum Zwecke der Auffindung der Dateien, die den vollständigen WhatsApp-Chatverlauf enthalten, der von dem Anschluss +49 000 0000000 aus mit dem Anschluss des Q1. T2. +49 000 00000000 geführt worden ist, die Durchsuchung des von dem Antragsgegner genutzten Handys mit dem Anschluss +49 000 00000000

und

  • die Beschlagnahme der Dateien, die den vollständigen WhatsApp-Chatverlauf enthalten, der von dem Anschluss +49 000 00000000 aus mit dem Anschluss des Q1. T2. +49 000 00000000 geführt worden ist.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

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