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20 L 811/21.O•Verwaltungsgericht Münster, 2021-11-22, 20 L 811/21.O
20 L 811/21.OVerwaltungsgericht22.11.2021
Durchsuchungsbeschluss im Disziplinarrecht (hier: Verdacht auf fremden- und frauenfeindliches Gedankengut bei einem Polizeibeamten)
Entscheidungsdatum: 2021-11-22
Aktenzeichen: 20 L 811/21.O
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2021:1122.20L811.21O.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Kammer
Durchsuchungsbeschluss im Disziplinarrecht (hier: Verdacht auf fremden- und frauenfeindliches Gedankengut bei einem Polizeibeamten)
Es werden angeordnet:
zum Zwecke der Auffindung des von dem Antragsgegner genutzten Handys mit dem Anschluss +49 000 00000000 die Durchsuchung
der im Allein- oder Mitgewahrsam des Antragsgegners stehenden Wohnräume einschließlich sämtlicher Nebenräume in 0000 I. T. , L.-----weg 6
der von ihm genutzten Kraftfahrzeuge
der sich in den Räumlichkeiten der Spezialeinheiten der Polizei NRW, X. T1. 264, N. , befindlichen privaten Behältnisse
seiner Person
zum Zwecke der Auffindung der Dateien, die den vollständigen WhatsApp-Chatverlauf enthalten, der von dem Anschluss +49 000 0000000 aus mit dem Anschluss des Q1. T2. +49 000 00000000 geführt worden ist, die Durchsuchung des von dem Antragsgegner genutzten Handys mit dem Anschluss +49 000 00000000
und
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
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