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7 K 857/20•Verwaltungsgericht Münster, 2021-11-18, 7 K 857/20
7 K 857/20Verwaltungsgericht18.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-18
Aktenzeichen: 7 K 857/20
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2021:1118.7K857.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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