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7 K 493/19•Verwaltungsgericht Münster, 2021-10-20, 7 K 493/19
7 K 493/19Verwaltungsgericht20.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-20
Aktenzeichen: 7 K 493/19
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2021:1020.7K493.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheiten in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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