Verwaltungsgericht Münster, 2021-10-12, 2 K 673/16

2 K 673/16Verwaltungsgericht12.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Münster — 2 K 673/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-10-12

Aktenzeichen: 2 K 673/16

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2021:1012.2K673.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1., die erstattungsfähig sind; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2. sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des beitreibbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung seinerseits Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

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