Verwaltungsgericht Münster, 2021-08-24, 3 L 455/21

3 L 455/21Verwaltungsgericht24.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Münster — 3 L 455/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-08-24

Aktenzeichen: 3 L 455/21

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2021:0824.3L455.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern vorläufig Aufenthaltskarten nach § 5 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU auszustellen.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 3 K 2133/21 der Antragsteller gegen die in der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 19. Mai 2021 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.