Verwaltungsgericht Münster, 2021-07-28, 1 L 382/21

1 L 382/21Verwaltungsgericht28.07.2021

Regest

Einstweiliger Rechtsschutz in einem Schulaufnahmeverfahren Ein Anspruch auf Aufnahme in eine Grundschule besteht selbst im Falle einer unterstellt fehlerhaften Anwendung eines Aufnahmekriteriums nicht, wenn sich dieser etwaige Fehler auf die Nichtaufnahmeentscheidung nicht ausgewirkt hat.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Münster — 1 L 382/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-28

Aktenzeichen: 1 L 382/21

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2021:0728.1L382.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: VwGO § 123, SchulG NRW § 46 Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 2 Satz 1, § 46 Abs. 3 Satz 1, Ausbildungsordnung Grundschule § 1 Abs. 2, § 1 Abs. 3

Leitsätze

Einstweiliger Rechtsschutz in einem Schulaufnahmeverfahren

Ein Anspruch auf Aufnahme in eine Grundschule besteht selbst im Falle einer unterstellt fehlerhaften Anwendung eines Aufnahmekriteriums nicht, wenn sich dieser etwaige Fehler auf die Nichtaufnahmeentscheidung nicht ausgewirkt hat.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

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