Verwaltungsgericht Münster, 2021-06-30, 13 L 440/21.O

13 L 440/21.OVerwaltungsgericht30.06.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Münster — 13 L 440/21.O — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-06-30

Aktenzeichen: 13 L 440/21.O

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2021:0630.13L440.21O.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Kammer

Tenor

Die Durchsuchung der Wohnräume des Antragsgegners unter der Anschrift „X. L. , 00000 M. “ einschließlich der zu den Wohnräumen gehörenden Nebenräumen, seiner Person und der ihm gehörenden Sachen (einschließlich Kraftfahrzeugen und Handys) sowie seiner Diensträume und persönlichen Behältnisse auf der Dienststelle (L1. I. , I1. , 00000 I. , Leitstelle) und der ihm zugewiesenen dienstlichen Datenverarbeitungs-geräte inklusive persönlicher Speicherplätze (Home Laufwerk), der ihm persönlich zugewiesenen dienstlichen Mobilfunkgeräte sowie E-Mail-Accounts wird angeordnet.

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