Verwaltungsgericht Münster, 2021-06-18, 1 K 691/19

1 K 691/19Verwaltungsgericht18.06.2021

Regest

Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen nicht sogfältiger Verwahrung von Waffen und Munition. Einzelfallentscheidung hinsichtlich einer Person, die Waffen und Munition nicht sorgfältig verwahrt hat, indem sie die Schlüssel für die Waffenschränke in einem Möbeltresor unmittelbar neben einem der Waffenschränke aufbewahrt hat.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Münster — 1 K 691/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-18

Aktenzeichen: 1 K 691/19

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2021:0618.1K691.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2 b), § 36, § 45 Abs. 2 Satz 1, AWaffV § 13

Leitsätze

Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen nicht sogfältiger Verwahrung von Waffen und Munition.

Einzelfallentscheidung hinsichtlich einer Person, die Waffen und Munition nicht sorgfältig verwahrt hat, indem sie die Schlüssel für die Waffenschränke in einem Möbeltresor unmittelbar neben einem der Waffenschränke aufbewahrt hat.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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