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5 L 307/21•Verwaltungsgericht Münster, 2021-05-11, 5 L 307/21
5 L 307/21Verwaltungsgericht11.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-11
Aktenzeichen: 5 L 307/21
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2021:0511.5L307.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 7. Mai 2021 – 5 K 1566/21 – gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 2. Mai 2021 wird angeordnet, soweit eine Absonderung über den 11. Mai 2021 hinaus angeordnet worden ist. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Der Antragsteller trägt 2/3, die Antragsgegnerin 1/3 der Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.
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