Verwaltungsgericht Münster, 2021-05-07, 9 K 1391/21

9 K 1391/21Verwaltungsgericht07.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Münster — 9 K 1391/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-05-07

Aktenzeichen: 9 K 1391/21

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2021:0507.9K1391.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Tenor

Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig.

Der Rechtsstreit wird an das Finanzgericht Münster verwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

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