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7 K 2914/19•Verwaltungsgericht Münster, 2021-03-31, 7 K 2914/19
7 K 2914/19Verwaltungsgericht31.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-31
Aktenzeichen: 7 K 2914/19
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2021:0331.7K2914.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von N15 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in Höhe von N15 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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