Verwaltungsgericht Münster, 2021-03-09, 2 K 1977/20

2 K 1977/20Verwaltungsgericht09.03.2021

Regest

Ein Riesenposter stört die architektonische Gliederung auch dann, wenn sie zwar die nGestaltungs- und Gliederungselemente nicht überlagert, diese durch die Werbeanlag aber su deutlich in den Hintergrund gedrängt werden.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Münster — 2 K 1977/20 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-09

Aktenzeichen: 2 K 1977/20

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2021:0309.2K1977.20.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 10 BauO NRW

Leitsätze

Ein Riesenposter stört die architektonische Gliederung auch dann, wenn sie zwar die nGestaltungs- und Gliederungselemente nicht überlagert, diese durch die Werbeanlag aber su deutlich in den Hintergrund gedrängt werden.

Tenor

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

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