Verwaltungsgericht Münster, 2021-01-21, 4 K 3061/18

4 K 3061/18Verwaltungsgericht21.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Münster — 4 K 3061/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-01-21

Aktenzeichen: 4 K 3061/18

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2021:0121.4K3061.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4

Tenor

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung Münster vom 3. August 2018 und des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Münster vom 11. September 2018 verpflichtet, (auch) eine „Posttraumatische Belastungsstörung“ als weitere Folge des Dienstunfalls vom 0000 anzuerkennen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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