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2 K 2841/19•Verwaltungsgericht Münster, 2021-01-21, 2 K 2841/19
2 K 2841/19Verwaltungsgericht21.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-21
Aktenzeichen: 2 K 2841/19
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2021:0121.2K2841.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beitreibbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
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