Verwaltungsgericht Münster, 2021-01-21, 2 K 2841/19

2 K 2841/19Verwaltungsgericht21.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Münster — 2 K 2841/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-01-21

Aktenzeichen: 2 K 2841/19

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2021:0121.2K2841.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beitreibbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

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