Verwaltungsgericht Münster, 2020-10-15, 3 L 747/20

3 L 747/20Verwaltungsgericht15.10.2020

Regest

Zur Frage der Zumutbarkeit der Ableistung des Wehrdienstes in Armenien zur Beschaffung eines armenischen Nationalpasses bei einem in Deutschland aufgewachsenen armenischen Staatsangehörigen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Münster — 3 L 747/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-15

Aktenzeichen: 3 L 747/20

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:1015.3L747.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: AufenthG §5 Abs.1 Nr.4; §25a Abs.1; §3; §5 Abs.2 Nr.3

Leitsätze

Zur Frage der Zumutbarkeit der Ableistung des Wehrdienstes in Armenien zur Beschaffung eines armenischen Nationalpasses bei einem in Deutschland aufgewachsenen armenischen Staatsangehörigen

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 3 K 2033/20 des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 5. 8. 2020 wird hinsichtlich der Ziffern 2 und 4 angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2500 Euro festgesetzt.

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