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7 K 3458/18.A•Verwaltungsgericht Münster, 2020-09-16, 7 K 3458/18.A
7 K 3458/18.AVerwaltungsgericht16.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-16
Aktenzeichen: 7 K 3458/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0916.7K3458.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Klägerinnen gesamt-schuldnerisch.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abgewandt werden, wenn nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet wird.
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