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7 K 3457/18.A•Verwaltungsgericht Münster, 2020-09-16, 7 K 3457/18.A
7 K 3457/18.AVerwaltungsgericht16.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-16
Aktenzeichen: 7 K 3457/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0916.7K3457.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Klägerin.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abgewandt werden, wenn nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet wird.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Klägerin.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abgewandt werden, wenn nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet wird.
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