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8 K 2237/15.A•Verwaltungsgericht Münster, 2020-08-27, 8 K 2237/15.A
8 K 2237/15.AVerwaltungsgericht27.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-27
Aktenzeichen: 8 K 2237/15.A
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0827.8K2237.15A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Das Klageverfahren wird eingestellt, soweit es sich auf die Kläger zu 5. bis 7. erstreckt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kläger tragen 4/7 und die Beklagte 3/7 der Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsgläubiger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsschuldner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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