Verwaltungsgericht Münster, 2020-07-07, 3 L 508/20

3 L 508/20Verwaltungsgericht07.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Münster — 3 L 508/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-07-07

Aktenzeichen: 3 L 508/20

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0707.3L508.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

Die Anträge werden abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 1.250,-- Euro festgesetzt.

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