Verwaltungsgericht Münster, 2020-06-26, 3 K 472/18.A

3 K 472/18.AVerwaltungsgericht26.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Münster — 3 K 472/18.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-26

Aktenzeichen: 3 K 472/18.A

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0626.3K472.18A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.

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