Verwaltungsgericht Münster, 2020-06-24, 3 K 6759/17

3 K 6759/17Verwaltungsgericht24.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Münster — 3 K 6759/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-24

Aktenzeichen: 3 K 6759/17

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0624.3K6759.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 2.665,45 Euro sowie außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 334,75 Euro jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 3. August 2017 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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