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7 K 4391/17•Verwaltungsgericht Münster, 2020-06-09, 7 K 4391/17
7 K 4391/17Verwaltungsgericht09.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-09
Aktenzeichen: 7 K 4391/17
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0609.7K4391.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.
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