Verwaltungsgericht Münster, 2020-06-03, 10 K 1251/19

10 K 1251/19Verwaltungsgericht03.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Münster — 10 K 1251/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-03

Aktenzeichen: 10 K 1251/19

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0603.10K1251.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: § 35 Abs. 3 BauGB; §§ 58 Abs. 2, 82 Satz 1 BauO NRW

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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