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5 L 400/20•Verwaltungsgericht Münster, 2020-05-09, 5 L 400/20
5 L 400/20Verwaltungsgericht09.05.2020
Zur voraussichtlichen Rechtmäßigkeit einer auf das Infektionsschutzgesetz gestützten teilweisen Schließungsverfügung bezogen auf einen Schlacht- und Zerlegebetrieb nach Ausbruch einer Corona-Infektion innerhalb der Belegschaft
Entscheidungsdatum: 2020-05-09
Aktenzeichen: 5 L 400/20
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0509.5L400.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Zur voraussichtlichen Rechtmäßigkeit einer auf das Infektionsschutzgesetz gestützten teilweisen Schließungsverfügung bezogen auf einen Schlacht- und Zerlegebetrieb nach Ausbruch einer Corona-Infektion innerhalb der Belegschaft
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
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