Verwaltungsgericht Münster, 2020-05-07, 6a L 365/20

6a L 365/20Verwaltungsgericht07.05.2020

Regest

Schwangere Asylsuchende und Ehemann müssen wegen Corona-Ansteckungsgefahr nicht weiter in Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge wohnen.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Münster — 6a L 365/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-05-07

Aktenzeichen: 6a L 365/20

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0507.6A.L365.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6a. Kammer

Leitsätze

Schwangere Asylsuchende und Ehemann müssen wegen Corona-Ansteckungsgefahr nicht weiter in Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge wohnen.

Tenor

Den Antragstellern wird Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt T. aus Münster beigeordnet.

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Verpflichtung der Antragsteller, in der Zentralen Unterbringungseinrichtung in 00000 S. in der N.-----straße 0 zu wohnen, vorläufig zu beenden.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

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