Verwaltungsgericht Münster, 2020-04-30, 2 K 3040/19.A

2 K 3040/19.AVerwaltungsgericht30.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Münster — 2 K 3040/19.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-04-30

Aktenzeichen: 2 K 3040/19.A

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0430.2K3040.19A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2 K 3040/19.A

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 19. November 2019 wird – mit Ausnahme von Ziffer 3 Satz 4 – aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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