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13 K 3201/18.O•Verwaltungsgericht Münster, 2020-03-09, 13 K 3201/18.O
13 K 3201/18.OVerwaltungsgericht09.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-09
Aktenzeichen: 13 K 3201/18.O
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0309.13K3201.18O.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13 K
Der Beklagte wird wegen Dienstvergehens in das Amt eines Stadtobersekretärs (BesGr A 7) zurückgestuft.
Die Klägerin trägt ¼ und der Beklagte trägt ¾ der Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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