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4 K 2888/18•Verwaltungsgericht Münster, 2020-02-11, 4 K 2888/18
4 K 2888/18Verwaltungsgericht11.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-11
Aktenzeichen: 4 K 2888/18
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0211.4K2888.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in beizutreibender Höhe leistet.
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