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9 L 16/20•Verwaltungsgericht Münster, 2020-02-03, 9 L 16/20
9 L 16/20Verwaltungsgericht03.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-03
Aktenzeichen: 9 L 16/20
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0203.9L16.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig.
Der Rechtsstreit wird an das Amtsgericht C. verwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
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