Verwaltungsgericht Münster, 2020-02-03, 9 L 16/20

9 L 16/20Verwaltungsgericht03.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Münster — 9 L 16/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-02-03

Aktenzeichen: 9 L 16/20

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0203.9L16.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Tenor

Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig.

Der Rechtsstreit wird an das Amtsgericht C. verwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

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