Verwaltungsgericht Münster, 2020-01-24, 4 K 534/18.A

4 K 534/18.AVerwaltungsgericht24.01.2020

Regest

Ein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft einer Asylsuchenden aus Guinea kommt im Falle der Gefahr einer Zwangsbeschneidung und Zwangsheirat in Betracht.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Münster — 4 K 534/18.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-24

Aktenzeichen: 4 K 534/18.A

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0124.4K534.18A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Leitsätze

Ein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft einer Asylsuchenden aus Guinea kommt im Falle der Gefahr einer Zwangsbeschneidung und Zwangsheirat in Betracht.

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat.

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 6. Februar 2018 verpflichtet, der Klägerin die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu einem Sechstel und die Beklagte zu fünf Sechsteln.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheit oder Hinterlegung in Höhe des jeweiligen Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsschuldner vor der Vollstreckung Sicherheit in beizutreibender Höhe leistet.

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