Verwaltungsgericht Münster, 2020-01-15, 4 K 1375/18

4 K 1375/18Verwaltungsgericht15.01.2020

Regest

Es besteht kein Anspruch auf Zahlung eines Kinderzuschlags zur Unfallwitwen- oder Unfallwitwerrente.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Münster — 4 K 1375/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-15

Aktenzeichen: 4 K 1375/18

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0115.4K1375.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Leitsätze

Es besteht kein Anspruch auf Zahlung eines Kinderzuschlags zur Unfallwitwen- oder Unfallwitwerrente.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in beizutreibender Höhe leistet.

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