Verwaltungsgericht Minden, 2025-11-05, 2 L 1637/25

2 L 1637/25Verwaltungsgericht05.11.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 2 L 1637/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-11-05

Aktenzeichen: 2 L 1637/25

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2025:1105.2L1637.25.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

  1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 2 K 4748/25 hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung (Ziffer 4) im Bescheid des Antragsgegners vom 3. Juli 2025 wird angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

  2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

  3. Der Streitwert wird auf 2.537,50 € festgesetzt.

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