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2 L 1637/25•Verwaltungsgericht Minden, 2025-11-05, 2 L 1637/25
2 L 1637/25Verwaltungsgericht05.11.2025
Entscheidungsdatum: 2025-11-05
Aktenzeichen: 2 L 1637/25
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2025:1105.2L1637.25.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der Klage 2 K 4748/25 hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung (Ziffer 4) im Bescheid des Antragsgegners vom 3. Juli 2025 wird angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert wird auf 2.537,50 € festgesetzt.
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