Verwaltungsgericht Minden, 2025-09-12, 6 K 1856/23

6 K 1856/23Verwaltungsgericht12.09.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 6 K 1856/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-09-12

Aktenzeichen: 6 K 1856/23

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2025:0912.6K1856.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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