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8 K 2039/23•Verwaltungsgericht Minden, 2025-08-18, 8 K 2039/23
8 K 2039/23Verwaltungsgericht18.08.2025
Entscheidungsdatum: 2025-08-18
Aktenzeichen: 8 K 2039/23
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2025:0818.8K2039.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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