Verwaltungsgericht Minden, 2025-07-17, 11 K 617/24

11 K 617/24Verwaltungsgericht17.07.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 11 K 617/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-07-17

Aktenzeichen: 11 K 617/24

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2025:0717.11K617.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Tenor

  1. Der Beklagte wird verpflichtet, die Kläger in den deutschen Staatsverband einzubürgern.

  2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

  3. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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