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11 K 617/24•Verwaltungsgericht Minden, 2025-07-17, 11 K 617/24
11 K 617/24Verwaltungsgericht17.07.2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-17
Aktenzeichen: 11 K 617/24
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2025:0717.11K617.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Der Beklagte wird verpflichtet, die Kläger in den deutschen Staatsverband einzubürgern.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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