Verwaltungsgericht Minden, 2025-06-10, 11 K 81/25.A

11 K 81/25.AVerwaltungsgericht10.06.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 11 K 81/25.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-06-10

Aktenzeichen: 11 K 81/25.A

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2025:0610.11K81.25A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Asylantrag des Klägers unverzüglich zu entscheiden.

  2. Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.

  3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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