Verwaltungsgericht Minden, 2025-04-23, 1 K 1053/22.A

1 K 1053/22.AVerwaltungsgericht23.04.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 1 K 1053/22.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-04-23

Aktenzeichen: 1 K 1053/22.A

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2025:0423.1K1053.22A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheids vom 9. März 2022 verpflichtet, der Klägerin die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens; Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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