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15 K 1268/25.A•Verwaltungsgericht Minden, 2025-03-19, 15 K 1268/25.A
15 K 1268/25.AVerwaltungsgericht19.03.2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-19
Aktenzeichen: 15 K 1268/25.A
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2025:0319.15K1268.25A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Die Klage wird im Umfang der begehrten Entscheidung über den Asylantrag als offensichtlich unbegründet und im Übrigen als unbegründet abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
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