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6 L 133/25•Verwaltungsgericht Minden, 2025-03-14, 6 L 133/25
6 L 133/25Verwaltungsgericht14.03.2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-14
Aktenzeichen: 6 L 133/25
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2025:0314.6L133.25.01
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auf 25.000 EUR festgesetzt.
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