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2 L 251/25•Verwaltungsgericht Minden, 2025-03-11, 2 L 251/25
2 L 251/25Verwaltungsgericht11.03.2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-11
Aktenzeichen: 2 L 251/25
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2025:0311.2L251.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
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