Verwaltungsgericht Minden, 2024-12-09, 3 K 133/24

3 K 133/24Verwaltungsgericht09.12.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 3 K 133/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-12-09

Aktenzeichen: 3 K 133/24

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2024:1209.3K133.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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